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Naturerbe Erzgebirge

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„Naturerbe Erzgebirge –Verantwortung erkennen, bewusst handeln und viel erreichen“

Im Projekt „Naturerbe Erzgebirge –Verantwortung erkennen, bewusst handeln und viel erreichen“ steht die aktive Zusammenarbeit von regionalen Akteuren im Erzgebirgskreis zum Schutz und Erhalt von wertvollen Lebensräumen, Biotopen und Habitaten im Vordergrund. Dabei möchten wir - das Naturschutzzentrum Erzgebirge - zusammen mit der Unteren Naturschutzbehörde die Kommunen des Erzgebirgskreises bezüglich der Verbesserung der Situation der biologischen Vielfalt im Erzgebirgskreis und in der einzelnen Kommune informieren, beraten und unterstützen. Gemeinsam sollen Naturschutzstrategien mit realisierbaren Lösungen erarbeitet werden, welche die Sicherung und Förderung der biologischen Vielfalt in den Gemeindegebieten ermöglichen. In der Projektlaufzeit bis 31.03.2025 sollen zunächst wichtige Informationen weitergegeben und mit ersten Kommunen in Kontakt getreten werden. Im weiteren Verlauf ist es Ziel kommunale Möglichkeiten zu prüfen, über mögliche biodiversitätsfördernde Maßnahmen zu diskutieren und Umsetzungsstrategien in den Gemeinden auf den Weg zu bringen.


Welche Rolle haben Kommunen im Erzgebirge für den Naturschutz?

Der Erzgebirgskreis besitzt eine Vielzahl an Schutzgebieten und Schutzgütern. Allein rund 15 % der Landkreisfläche nehmen die Gebiete des Schutzgebietsnetzes Natura 2000 ein. Weiterhin ist der Erzgebirgskreis mit 46 % Kreisfläche Bestandteil des Naturparks „Erzgebirge / Vogtland“. Damit kommt dem Erzgebirgskreis und den 59 Kommunen eine besondere Verantwortung für die Sicherung und Erhaltung der biologischen Vielfalt sowohl im Freistaat Sachsen als auch bundesweit zu.

Außerdem beeinflussen fast alle kommunalen Aktivitäten (z.B. Stadtentwicklungsmaßnahmen, Arbeit der Bauhöfe oder Baumaßnahen) direkt oder indirekt die biologische Vielfalt.

Eine effiziente und ökologisch wirkungsvolle Naturschutzarbeit ist u.a. davon abhängig, dass sie auf möglichst vielen Flächen realisiert wird. Kommunen haben häufig eigenes Eigentum und darüber hinaus eine enge Bindung zu ihren Bürgerinnen und Bürgern, Kirchen, Firmen und Vereinen, die wiederum Eigentümerinnen und Eigentümer oder Nutzende vor Ort sind.

Informieren Sie sich gern auf dieser Webseite zu den wichtigsten gesetzlichen Grundlagen, dem Ökokonto, Maßnahmen zur Förderung der biologischen Vielfalt in Kommunen, kommunalen Beispielprojekten, Fördermöglichkeiten sowie zu Akteuren und Ansprechpartnern im Erzgebirge. Weiterhin finden Sie wichtige Daten- und Kartengrundlagen sowie Links zu Informationsportalen.

Welche Vorteile haben Natur- und Artenschutzmaßnahmen für Kommunen?

  • Gestaltung von attraktiven, vielfältigen und lebendigen Flächen für Erholung und Tourismus

  • Aufwertung des Ortsbildes und somit eine erhöhte Lebensqualität für die Bevölkerung

  • Nutzung der Flächen für Umweltbildung und Öffentlichkeitsarbeit durch intensives Naturerleben im Ort

  • Sicherung und Entwicklung von Habitatstrukturen für die einheimische Flora und Fauna und damit die Förderung der biologischen Vielfalt im Gemeindegebiet

  • Attraktiveres Auftreten und aussagekräftige Positionierung der Kommune als Vorreiter

  • Freiwillige Maßnahmen des Naturschutzes und der Landschaftspflege können auf dem Ökokonto angerechnet werden

Was ist Biodiversität?

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